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Eine alte Sau ist teurer als eine dumme Kuh

Beleidigungen können richtig teuer werden. Und da offenbar im Straßenverkehr die Nerven am häufigsten blank liegen, sollte man da seine Zunge besonders im Zaume halten. Wer zum Beispiel eine Politesse für eine „dumme Kuh“ hält, sollte 300 Euro parat halten.

Im schlimmsten Fall kann bei verbalen Schlagabtauschen sogar eine Freiheitsstrafe drohen, zumindest sieht das der § 185 des Strafgesetzbuches vor.

Das gilt übrigens nicht nur, wenn man Polizisten beschimpft, sondern auch beim Pöbeln gegen andere Verkehrsteilnehmer. Nebenbei: Bei der Bezeichnung „Bulle“ sind Richter mitunter nachsichtig. Das Landgericht Regensburg zum Beispiel hielt den Begriff nur für einen umgangssprachlichen Ersatzbegriff für Polizeibeamter, nicht für eine Beleidigung. Auch der Satz: „Sie sind mir aber ein komischer Vogel.“ gegenüber einem ermittelnden Polizisten ist keine Beleidigung, haben Richter bereits geurteilt.

Zur Orientierung hier mal eine kleine Übersicht gängiger Geldstrafen für oft genutzte Beleidigungen:

„Leck mich doch!“ - 300 Euro
„Dumme Kuh!“ - 300 Euro
„Du armes Schwein, du hast doch eine Mattscheibe!“ - 350 Euro
„Wegelagerer!“ - 450 Euro
„Du blödes Schwein!“ - 500 Euro
„Hast Du blödes Weib nichts Besseres zu tun?“ - 500 Euro
„Was willst du, du Vogel?“ - 500 Euro
„Asozialer“ - 550 Euro
Einen Polizisten duzen - 600 Euro
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“ - 600 Euro
„Bei dir piep's wohl!“ - 750 Euro
„Du Holzkopf!“ - 750 Euro
„Sie sind ja krankhaft dienstgeil!“ - 800 Euro
„Verfluchtes Wegelagerergesindel!“ - 900 Euro
„Kasperleverein“ - 1000 Euro
„Wichtelmann!“ - 1000 Euro
„Du Wichser!“ - 1000 Euro
„Raubritter“ - 1500 Euro
„Trottel in Uniform“ - 1500 Euro
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“ - 1600 Euro
„Du Schlampe!“ - 1900 Euro
„Fieses Miststück“ - 2500 Euro
„Alte Sau!“ - 2500 Euro

Wer sich angesichts dieser Preise auf Gebärdensprache verlegen will, sollte es sein lassen. Diverse Gesten werden inzwischen auch mit saftigen Geldstrafen belegt.
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